Reinigung und haushaltsnahe Dienste.
Ob regelmäßige Unterstützung im Alltag, eine gründliche Reinigung zum Ein- oder Auszug oder die Begleitung einer Haushaltsauflösung: Ich arbeite sorgfältig, zuverlässig und behutsam.
Was ich im Haushalt für Sie übernehme.
Ob regelmäßige Unterstützung im Alltag, eine gründliche Reinigung zum Ein- oder Auszug oder die Begleitung einer Haushaltsauflösung — hier ein Überblick über die einzelnen Leistungen.
Haushaltshilfe auf Stundenbasis
Saugen, Wischen, Staubwischen, Bäderreinigung, Fensterputzen oder Wäschepflege — ganz nach Ihren Wünschen und in Ihrem Rhythmus.
Grundreinigung bei Aus- und Einzug
Besenreine Übergabe der alten Wohnung oder gründliche Reinigung der neuen Räume — damit Sie sich sofort wohl fühlen.
Treppenhausreinigung
Regelmäßige Pflege von Fluren, Treppenhäusern und Eingangsbereichen für kleinere Hausgemeinschaften.
Einkaufsservice
Gerade für Seniorinnen und Senioren: Ich erledige den Wocheneinkauf oder bringe Ihnen, was Sie kurzfristig benötigen.
Haushaltsauflösung
Sorgsame Begleitung bei Umzug, Sterbefall oder dem Einzug ins Pflegeheim. Wir entscheiden gemeinsam, was erhalten bleibt.
Steuerlich absetzbar
Nach § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abziehen. Sie erhalten eine entsprechende Rechnung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nach § 35a EStG steuerlich absetzbar — 20 Prozent der Kosten werden direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen. Sie erhalten eine entsprechend ausgewiesene Rechnung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Was kostet eine Haushaltshilfe?
Alle haushaltsnahen Dienstleistungen werden zum einheitlichen Stundensatz von 40 Euro abgerechnet. Hinzu kommt die Fahrtpauschale von 0 bis 10 Euro je nach Entfernung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Ja. Nach § 35a EStG können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (bis maximal 4.000 Euro im Jahr) direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen. Voraussetzung: Sie erhalten eine Rechnung und zahlen per Überweisung. Ich stelle Ihnen die Rechnung so aus, dass die Steuerermäßigung beantragt werden kann.
Führen Sie auch Haushaltsauflösungen durch?
Ja. Ich begleite Haushaltsauflösungen behutsam und nach Ihren Wünschen, sei es bei einem Umzug, nach einem Todesfall oder beim Einzug ins Pflegeheim. Wir besprechen im Vorfeld, was erhalten bleiben soll und was entsorgt wird. Für größere Entrümpelungen arbeite ich mit zuverlässigen Partnern aus meinem Netzwerk zusammen.
Bringen Sie Reinigungsmittel mit?
Auf Wunsch bringe ich gängige Reinigungsmittel und Geräte mit. Wenn Sie bestimmte Produkte bevorzugen (zum Beispiel aus Allergiegründen oder Umweltschutz), verwende ich gern Ihre eigenen Mittel.
Wie diskret gehen Sie mit meiner Privatsphäre um?
Diskretion ist eine Selbstverständlichkeit. Ich spreche nicht über meine Kunden, fotografiere in Ihrem Haushalt nichts und behandle Schlüssel oder Zugangsdaten mit der gebotenen Vertraulichkeit. Auf Wunsch können wir eine Verschwiegenheitsvereinbarung schriftlich festhalten.
Sie möchten einen Termin vereinbaren?
Melden Sie sich gern — per Anruf, per WhatsApp oder E-Mail. Wir klären kurz, worum es geht, und finden einen passenden Termin.